Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für die verkehrsmedizinische Sicherheit Ihres Teams. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren gesetzlichen Verpflichtungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nachzukommen. Mit uns an Ihrer Seite werden bestehende Erkrankungen und Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt, die die Verkehrstauglichkeit beeinflussen können – zum Wohle aller.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Nach ArbMedVV unterscheidet man zwischen drei Arten von Vorsorgeuntersuchungen – der Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.
Pflichtvorsorge – ein Muss, wenn Sie Mitarbeitende mit besonders gefährdenden Tätigkeiten beauftragen. Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.
Angebotsvorsorge – Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten mit gefährdenden Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge anzubieten, die Ihre Mitarbeitenden aber nicht annehmen müssen. Das Ausschlagen dieses Angebots entbindet Sie aber nicht von der Verpflichtung, regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.
Wunschvorsorge – müssen Sie auf Wunsch Ihrer Beschäftigen anbieten, wenn bei deren Tätigkeit ein Gesundheitsschaden nicht auszuschließen ist.
Fester Bestandteil der FeV ist die ärztliche Untersuchung und der Sehtest, der für alle Führerscheinklassen obligatorisch ist. Bei der Fahrgastbeförderung ist ein zusätzlicher Reaktionstest nötig. Berufskraftfahrer wie Lkw-Fahrer, Bus- und Taxifahrer unterliegen speziellen Regelungen und müssen ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre erneuern, was eine erneute gesundheitliche Überprüfung erfordert.
Werden bei der ärztlichen Untersuchung Erkrankungen nach Anlage 4 erkannt, so kann unter Umständen ein verkehrsmedizinisches Gutachten vom Straßenverkehrsamt angefordert werden, das wir durch unsere Verkehrsmediziner ebenfalls anbieten können.
Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen ihre Beeinträchtigungen durch Brillen oder Hörgeräte ausgleichen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dies gilt auch bei chronischen Krankheiten, Bewegungseinschränkungen, überstandenem Herzinfarkt, schweren Lungenerkrankungen und Diabetes.
Regelmäßige Medikamenteneinnahme, psychische Störungen und Suchterkrankungen können die Fahreignung beeinträchtigen, weshalb Behörden eine Überprüfung anordnen können.
Maßgeschneidert und gesetzeskonform: Wir konzipieren Ihr individuelles Sicherheits- und Gesundheitspaket, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und die aktuellen Standards.
Auf Kurs bleiben: Jahresberichte, Begehungen und Empfehlungen – wir halten Ihren Sicherheits- und Gesundheitskurs immer genau im Blick, weil wir davon überzeugt sind, dass Prävention besser als Nachsorge ist: Wir bieten Ihnen präventive Lösungen für das langfristige Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Fragen rund um unsere Leistungen zu beantworten. Mit maßgeschneiderten Lösungen machen wir den Unterschied.
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