Sicherheitstechnische Unterweisung
Alle im Betrieb tätigen Mitarbeiter sind vor Antritt ihres Beschäftigtenverhältnisses (neue Mitarbeiter) und da- nach in angemessenen Zeitabständen, mindestens je- doch einmal im Jahr, zu unterweisen.
die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren
die gesetzliche Grundlage zur Unterweisung Ihrer Mit-
arbeiter geht aus dem Arbeitsschutzgesetz und der
UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) hervor
Aktive Unterstützung bei der Durchführung
durch das ASZ bedeutet :
ein hohes Maß an praxisnaher Arbeitssicherheit für Ihre
Mitarbeiter durch eine effektive Gestaltung der Inhalte
der Unterweisungein hohes Maß an Rechtssicher-
heit für Sie als Unternehmer