Arbeitssicherheit von asz – verlässlich, praxisnah und rechtssicher umgesetzt

Das können Sie für die Sicherheit Ihres Betriebes tun

Arbeitssicherheit ist mehr als das Vermeiden von Unfällen: Sie ist ein Führungs- und Organisationsthema, die Prozesse, Technik, Verhalten und Sicherheitskultur zusammenführt. Gute Arbeitssicherheit schafft klare Verantwortlichkeiten, reduziert Ausfallzeiten, stärkt die Arbeitgeberattraktivität und erhöht die Qualität im Tagesgeschäft.

Das asz stellt seit über 50 Jahren rechtssichere und auditfeste Komplettlösungen sowie Einzelleistungen in der Arbeitssicherheit für Unternehmen auf und setzt diese um. Kundinnen und Kunden werden dabei durchgehend transparent, klar und nachhaltig betreut, wodurch (Haftungs-)Risiken spürbar reduziert und Effizienz erhöht werden, alles ressourcenschonend durch einen Partner.

Jetzt transparente Betreuung durch asz sichern. 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Check iconRechtssicherheit
  • Check iconVerhinderung von Produktionsausfällen
  • Check iconGesünderes & produktiveres Team
  • Check iconEffizienzsteigerung dank verbesserter Prozesse & Abläufe
  • Check iconPositionierung als Top-Arbeitgeber
  • Check iconWettbewerbsvorteil
  • Check iconInnovationsförderung
  • Check iconKosteneinsparungen

Das fordert der Gesetzgeber:

Arbeitssicherheit ist in Deutschland klar gerahmt: Das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2 definieren Pflichten, Rollen und Betreuungsmodelle. Hinzukommen – abhängig von Branche und Risiken – weitere Regelwerke (bspw. BetrSichV, GefStoffV, Baustellenverordnung) sowie Anforderungen der jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Ihre Organisation bedeutet das: Sie brauchen belastbare Nachweise, ein wirksames Maßnahmenmanagement und eine Betreuung, die sowohl betriebs- als auch tätigkeitsbezogene Besonderheiten zuverlässig abbildet.

Viele Anforderungen lassen sich hierbei pragmatisch bündeln, wenn sie als System betrachtet werden: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind dann kein Sammelsurium, sondern ein geregelter Kreislauf aus Erkennen, Umsetzen, Prüfen und Verbessern. Dies reduziert Haftungsrisiken, erhöht die Planbarkeit und schafft im Alltag spürbare Entlastung für Personalverantwortliche und Personalverantwortliche und Führung.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigen mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu definieren. Durch die Beurteilungen sollen potenzielle Gefährdungen ermittelt werden, die die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden negativ beeinflussen.

 

Wir unterstützen bei der Analyse der Gefährdungen, bei der Formulierung und Umsetzung der notwendigen organisatorischen Schutzmaßnahmen und beraten Sie bei der Anpassung von technischen Lösungsansätzen. Zudem bieten wir Ihnen dazu passende Schulungen für Mitarbeitende und Führungskräfte an.

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG werden alle voraussehbaren Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Betrieben betrachtet. Dazu gehören auch Tätigkeiten und Arbeitsabläufe wie z.B. Wartung, Instandhaltung oder Reparatur.

 

Bei der Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen werden folgende Prozessschritte berücksichtigt:

  1.  Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
  5. Durchführung der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung und Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung werden folgende Prozessschritte berücksichtigt:

  1. Aufnahme des Ist-Zustandes und Klassifizierung der Anlage(n)
  2. Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben und anlagespezifische Auswertung der Gefährdung
  3. Ausarbeitung der Abschlussdokumentation
  4. Erstellung der sicherheitstechnischen Bewertung zur Festlegung der Prüffristen und Schutzmaßnahmen (auch zur Vorlage bei der zuständigen Behörde)

Kaum ein Unternehmen kann heutzutage auf den Einsatz von Gefahrstoffen verzichten und ist damit nach der aktuellen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet. Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften und können gesundheitliche Gefahren und Risiken für den Mensch und seine Umwelt bergen. Zu den Gefahrstoffen zählen nicht nur reine Chemikalien, sondern z.B. auch Stoffe wie Holzstaub, Ottokraftstoff, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Kühlschmierstoffe, Ozon oder Narkosegase. Sie können unter anderem Vergiftungen, Verätzungen, Brände oder Explosionen auslösen oder auch zu Erkrankungen führen, die erst nach mehreren Jahren auftreten.

 

Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Intrinsische, d.h. physikalisch-chemische, toxikologische oder ökotoxikologische Eigenschaften der Gefahrstoffe
  2. Die Art der Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen und die zu erwartende Exposition sowie mögliche Unfälle und Betriebsstörungen
  3. Daraus resultiert die Festlegung angemessener technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen

Die Biostoffverordnung soll Arbeitnehmende schützen, die Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben. Biostoffe sind z.B. Bakterien, Viren, Pilze und weitere Mikroorganismen, die wir häufig nicht mit dem bloßen Auge erkennen können. Bei einem Kontakt mit ihnen muss es nicht sofort zu einer Veränderung des körperlichen Zustandes kommen. Diese kann auch erst Tage, Monate oder Jahre später eintreten.

In Arbeitsbereichen wie z.B. Laboratorien, Gesundheitswesen, Abwasserreinigung oder Abfallentsorgung kommen besonders viele Biostoffe vor. Um mögliche Erkrankungen zu verhindern ist es verpflichtend die Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen für die Mitarbeitenden zu ergreifen bzw. bereitzustellen. Um diese Maßnahmen festlegen zu können, wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt.

Informieren Sie Ihre Belegschaft über mögliche Gefahren und die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. So lernen sie, Unfälle zu vermeiden oder eigenverantwortlich zu handeln, wenn akute Gefahr besteht und sich angemessen zu verhalten.

Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeitende zu Beginn einer Tätigkeit (z.B. Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel oder Einführung neuer Verfahren) unterwiesen werden müssen (Erstunterweisung). Anschließend müssen in regelmäßigen Abständen Wiederholungsunterweisungen durchgeführt werden. Diese sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden.

Wenn sich unter den Mitarbeitenden mangelnde Wirkung zeigt, Unfälle oder Berufskrankheiten auftreten oder Arbeitsverfahren nicht gewissenhaft ausgeführt werden, sollte die Unterweisung wiederholt werden.

Um die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen, müssen Sie je nach Arbeitsprozessen die Einhaltung von geltenden Grenzwerten z.B. in den Bereichen Lärm, Licht oder Gefahrstoffe sicherstellen. Um die Einhaltung beurteilen zu können und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen, sind Messungen notwendig.

Wir helfen Ihnen hierbei mit:

  1. Orientierenden Lärm-, Beleuchtungs- und Klimamessungen am Arbeitsplatz
  2. Dokumentation der Messergebnisse
  3. Beratung zu möglichen Schutzmaßnahmen
  4. Beratung zu notwendigen weiterführenden Messungen (z.B. von Gefahrstoffen)

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Arbeitsmittel wiederkehrend auf ihren betriebssicheren Zustand zu überprüfen.

Lassen Sie daher regelmäßig sämtliche Arbeitsmittel prüfen, die in Ihrem Betrieb zum Einsatz kommen und sorgen Sie so für die Sicherheit Ihrer Belegschaft.

Sie bekommen von uns nach der Durchführung der Prüfungen einen Prüfbericht und ggf. eine Prüfplakette. Im Prüfbericht werden erkannte Mängel, Maßnahmen zur deren Behebung sowie der nächste Prüftermin festgehalten.

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asz Leistungen & Ihr Vorteil

asz unterstützt Sie im Gesamtpaket oder modular zum Thema: betrieblicher Arbeitsschutz, so wie Sie es brauchen, passgenau nach DGUV-Betreuungsmodell. Bausteine sind u.a.:

  • Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung inklusive sicherheitstechnischer Betreuung sowie Termin- und Fristenmanagement
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilung sowie Maßnahmenplan und Wirksamkeitskontrolle
  • Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzanalysen und Unterstützung bei der Einführung oder Weiterentwicklung eines Managementsystems („Arbeitsschutz für Unternehmen“)
  • Unterweisungen, praxisnahe Schulungskonzepte und Unterstützung bei der Notfall- und Erste-Hilfe-Organisation
  • Begleitung bei Beschaffung, Umbau und Inbetriebnahme von bspw. Maschinen, Arbeitsmitteln, PSA-Konzepten
  • Spezialthemen je nach Bedarf und Wunsch, bspw. Gefahrstoffmanagement, Explosionsschutzdokumente, Baustellenkoordination, ergonomische Optimierung

Diese Leistungen werden von asz professionell umgesetzt, sodass Arbeitssicherheit geschaffen wird: weniger Unfälle, weniger Ausfalltage, weniger Störungen in Prozessen. Gleichzeitig entlastet asz durch den betrieblichen Arbeitsschutz HR und Führungskräfte, da Zuständigkeiten, Dokumentation und Maßnahmenmanagement strukturiert werden. Bei Prüfungen und Nachfragen sind Nachweise schnell verfügbar und konsistent – das schafft Sicherheit gegenüber Behörden und stärkt Ihre Position in Audits.

Auch wirtschaftlich wirkt Arbeitssicherheit: weniger Störfälle, stabilere Abläufe, geringere Folgekosten durch Ausfälle, Sachschäden oder Regress. Darüber hinaus können Maßnahmen systematisch geplant und priorisiert werden, statt unter Zeitdruck reaktiv zu handeln. So entsteht ein Sicherheitsniveau, das sich langfristig trägt.

asz betreut seit über 50 Jahren Organisationen unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeit in der Arbeitssicherheit und verfolgt dabei das Ziel, sowohl schnelle Verbesserungen als auch nachhaltige Strukturen zu liefern.

Akute Sicherheitslücken schließen und nachhaltige Strukturen aufbauen: Jetzt unverbindlich beraten lassen.

 

Zusammenarbeit mit asz

Arbeitssicherheit umfasst immer die drei Ebenen: technische Lösungen, organisatorische Regelungen und personenbezogene Maßnahmen. Technische Lösungen sind hierbei bspw. Schutzvorrichtungen, sichere Maschinen oder Prüfintervalle. Organisatorische Regelungen meinen in diesem Zusammenhang u.a. Verantwortlichkeiten, Unterweisungen, Freigabeprozesse, sowie Notfallpläne. Personenbezogene Maßnahmen sind in der Arbeitssicherheit bspw. Qualifizierungen, geeignete PSA oder Verhaltenstrainings. asz unterstützt Sie bei der Analyse, dem Aufbau und der Weiterentwicklung dieser Ebenen, sodass diese Ebenen sinnvoll verbunden sind und Arbeitssicherheit im Alltag funktioniert und wirksam ist, nicht nur auf dem Papier.

Die Leistungen von asz in der Arbeitssicherheit in Unternehmen folgen einem transparenten und verständlichen Ablauf:

  • Start & Bedarfsklärung: asz erfasst zunächst Struktur, Risiken und vorhandene Unterlagen und legt gemeinsam mit Ihnen fest, welche Ziele und Kennzahlen für Ihre Arbeitssicherheit relevant sind.
  • Ist-Analyse: Begehungen, Interviews und Dokumentencheck – mit Fokus auf realer Wirksamkeit, nicht Papier.
  • Planung: Priorisierter Maßnahmenplan, Verantwortlichkeiten, Zeitachsen, Unterweisungskonzept und Dokumentationsstandard.
  • Umsetzung & Begleitung: asz unterstützt operativ, schult, dokumentiert und moderiert Veränderungsprozesse; auf Wunsch übernimmt asz die laufende Koordination und das Fristenmanagement.
  • Controlling & Weiterentwicklung: Regeltermine, Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung bei Änderungen.

Hiermit wird Arbeitssicherheit im Alltag steuerbar: Sie behalten den Überblick, reduzieren Haftungsrisiken und schaffen sichere Bedingungen für den gesamten Betrieb, dauerhaft, nachvollziehbar und passend zu Ihrer Praxis.

 

Rolle und Aufgaben der Sicherheitsfachkraft (Sifa)

Die Sifa ist Ihr strategischer und operativer Sparringpartner für Ihre Arbeitssicherheit.

Die Sifas von asz betrachten Arbeitssicherheit nicht als Checkliste, sondern als kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sich an Ihrer individuellen Praxis orientiert und Ihre Führungskräfte handlungs- und aussagefähig gegenüber Dritten macht.

Verantwortung und Zuständigkeit im Betrieb

Um Arbeitssicherheit zuverlässig umzusetzen, müssen Verantwortung und Zuständigkeiten klar vergeben und geregelt sein. Einzelne Aspekte sind gesetzlich verankert, die Vielzahl muss jedoch durch System aufgebaut und vergeben werden. Die Gesamtverantwortung liegt hierbei gesetzlich geregelt stets auf der Arbeitgeberseite. Führungskräfte sind in der Regel für die Umsetzung von festgelegten Maßnahmen zuständig, etwa für sichere Arbeitsabläufe, Unterweisungen und das konsequente Einhalten definierter Standards. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät hierbei, überprüft, dokumentiert und begleitet, ohne die Unternehmerpflichten ersetzen zu können. Je nach Größe und individuellen Risiken ist zudem ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) sinnvoll oder erforderlich, um Themen, Kennzahlen, Maßnahmen und Verbesserungen strukturiert zu steuern.

Für die Praxis gilt: Arbeitssicherheit gelingt nur dann zuverlässig, wenn Zuständigkeiten schriftlich fest geregelt sind, Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert werden und Abweichungen konsequent nachgehalten werden. Genau hier setzt asz mit klaren Prozessen, sauberer Dokumentation und transparenter Maßnahmen – sowie Aufgabensteuerung an. Damit können gänzlich neue Arbeitssicherheit-Konzepte aufgebaut oder bereits bestehende optimiert werden.

Jetzt Sicherheitskonzept durch das asz optimieren lassen!

 

Technische und medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes

Da Arbeitssicherheit ganzheitlich betrachtet werden muss, um eine hohe Wirksamkeit zu zeigen, verbindet asz Arbeitssicherheit eng mit arbeitsmedizinischen Schnittstellen: Viele Risiken sind technisch zu lösen (bspw. sichere Maschinen, geeignete PSA, Prüfmanagement, Explosionsschutz), andere erfordern begleitende Prävention (bspw. Ergonomie, Belastungssteuerung, Schulungen). Die interdisziplinäre Arbeitsweise ermöglicht, technische Fragestellungen und gesundheitliche Auswirkungen zusammen zu bewerten – und Maßnahmen so zu gestalten, dass sie im Alltag akzeptiert und umgesetzt werden.

Die Erfahrung von asz hat gezeigt: In vielen Fällen lassen sich diese Risiken durch präventive Maßnahmen wirksamer reduzieren als durch technische Lösungen.

asz als Partner für individuelle Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit von asz verbindet 50 Jahre Praxiserfahrung mit moderner, digital gestützter Betreuung. Sie erhalten konstante Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, ein qualifiziertes und generationsübergreifendes Team sowie eine objektive externe Beurteilung mit klaren Prioritäten. Durch stetige Weiterbildungen und belastbare Dokumentation schafft asz hohe Rechtssicherheit. Über die digitale Plattform sorgt asz zudem für Transparenz, Aufgaben- und Fristensteuerung, damit nichts liegen bleibt. Dank bundesweiter, hybrider Umsetzung (vor Ort und remote) bleibt asz zugleich schnell erreichbar und nah an Ihrer operativen Realität.

Sie haben Fragen rund um unsere Leistungen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Fragen rund um unsere Leistungen zu beantworten. Mit maßgeschneiderten Lösungen machen wir den Unterschied.

Miriam Sivamoorthy

Geschäftsführerin

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