Gefährdungsbeurteilung gemäß
Betriebssicherheitsverordnung
1 | Aufnahme des Ist-Zustandes und Klassifizierung
der Anlage(n)
2 | Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben und
anlagespezifische Auswertung der Gefährdung
3 | Ausarbeitung der Abschlussdokumentation
4 | Erstellung der sicherheitstechnischen Bewertung
zur Festlegung der Prüffristen zur Vorlage bei der
zuständigen Behörde